Die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit ist eine Einrichtung der Diözese Würzburg. Ziel der Stelle ist die Unterstützung und Förderung der verbandlichen und nichtverbandlichen Jugendarbeit im Landkreis Main-Spessart. Wir sind kein kommerzieller Reiseanbieter. Uns liegt daran, dass wir mit unseren Freizeit- und Bildungsangeboten vor allem Gemeinschaft fördern. Das kann uns nur gelingen, wenn die Beteiligten dafür Bereitschaft mitbringen. Unsere Angebote sind innerhalb der angegebenen Altersbeschränkungen offen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Religionszugehörigkeit und eventuellen Handicaps.
Durch die Anmeldung werden die folgenden Geschäftsbedingungen anerkannt. (Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.)
1. Verantwortlich für alle Freizeit- und Bildungsmaßnahmen ist die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit Main-Spessart.
2. Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Das Programm kann eine Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl vorsehen, bei deren Nichterreichen/Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Änderungen und Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die Freizeit - und Bildungsangebote werden von einem pädagogisch erfahrenen Team geleitet. Das Programm wird der jeweiligen Altersstufe entsprechend gestaltet. Über die speziellen Inhalte der Maßnahme hinaus will unser Angebot auch die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen unterstützen. Durch verschiedene Methoden soll auch die religiöse Dimension des Erlebten zur Sprache kommen. Sie kann in Gebete, Meditation und Gottesdienste einmünden.
3. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Formblatt erfolgt. Der Teilnahmepreis muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf das in der Anmeldung angegebene Konto überwiesen werden. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Teilnahmebestätigung durch die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit zustande.
4. Gültige Anmeldungen (=nach Eingang der Anzahlung / des Teilnahmebeitrag) werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
5. Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Bei Rücktritt eines Teilnehmers bis zu 61 Tage vor der Maßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € berechnet. Bei Rücktritt 60 - 30 Tage vor der Maßnahme ist 25 % des Teilnehmerbetrags zu zahlen. Ab 29 Tage vor der Maßnahme ist 50% des Teinehmerbeitrags zu zahlen. Wenn ein Ersatz gefunden wird, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung bei der Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit wirksam. Die Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnehmerpreises ersetzt nicht eine Rücktrittserklärung.
6. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis 2 Wochen vor Beginn wegen geringer Beteiligung abzusagen. Bereits eingezahlte Teilnehmerbeiträge werden ohne Abzug zurückerstattet.
7. Die Teilnehmer oder bei Minderjährigen deren Eltern verpflichten sich, dem Veranstalter auf einer gesonderten vom Veranstalter übersandten Erklärung mitzuteilen, ob der Teilnehmer an solchen gesundheitlichen Schädigungen leidet, die eine Teilnahme an der Maßnahme verbieten. Liegt eine entsprechende Schädigung vor, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
8. Wir erwarten von den Teilnehmern, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen. Durch die Anmeldung ermächtigen die Teilnehmer (bei Minderjährigen die Eltern) den Veranstalter, vertreten durch die jeweiligen Leiter, sie im Fall eines groben ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Maßnahme auszuschließen. Die Kosten für die vorzeitige Heimfahrt gehen zu Lasten des Teilnehmer. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrags erfolgt nicht.
9. Alle Teilnehmer erhalten vor Beginn der Freizeit einen Infobrief mit allen nötigen Angaben zu Abfahrtszeit, Treffpunkt, Packliste usw..
10. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wie etwa unzumutbarer Witterungsbedingungen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit als auch der Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Es ergeben sich folgende gesetzlichen Rechtsfolgen: Die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit wird den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last. Die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder im Fall von Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
11. Mit der Anmeldung zu einer unserer Freizeit - und Bildungsmaßnahmen erklären die Teilnehmer bzw. deren Eltern sich einverstanden, dass die Adressdaten für den bürointernen Gebrauch verwendet und den Freizeitleitern zur Verfügung gestellt werden.
12. Dem Veranstalter der Maßnahme werden alle Rechte am eigenen Bild der Teilnehmer auf während der Freizeit- / Bildungsmaßnahme entstandene Bild- und Tonaufnahmen (Foto, Video, Audio) übertragen. Der Veranstalter ist berechtigt diese für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu verwenden und zu vervielfältigen und an die Teilnehmer und Betreuer der Freizeit weiterzureichen. Die abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten verzichten auf jede Art von Vergütung